Qualifizierte Baubegleitung für Neu- & Altbau

Über 3 Milliarden Euro werden jährlich dafür ausgegeben, um festgestellte Mängel am Bau zu korrigieren. Eine sachkundige Baubegleitung kann das Mangelrisiko an Ihrem Bauwerk mindern. Diese besteht zum einen aus der neutralen Dokumentation der einzelnen Bauabschnitte, der stichprobenhaften Prüfung, der Erstellung eines unter Umständen nötigen Mängel-Berichts und der Überwachung der Mängelbeseitigung während der Bauphase. Es spielt keine Rolle ob Neu- oder Altbau – Fehler werden häufiger gemacht, als man denkt. Das rechtzeitige Entdecken und Korrigieren dieser Baumängel schützt Sie vor Ärger und hohen Kosten.

Überlassen Sie die Bauüberwachung einem fachkundigen Sachverständigen. Kontaktieren Sie mich!
Tel.: 07144 - 287 301 000

„Durch Weisheit wird ein Haus gebaut und durch Verstand erhalten.“
(Die Sprüche Salomos, Kapitel 24, Vers 3)

Begutachtung bei Bauabnahme & vor Ablauf der Gewährleistung

Wenn ein neues Gebäude erstellt, ein Altbau saniert oder ein Wärmedämmverbundsystem an die Fassade angebracht wird, sollte immer eine förmliche Abnahme als Überprüfung erfolgen. So wird kontrolliert, ob die einzelnen Gewerke ihre Leistung gemäß dem aufgegebenen Auftrag erfüllen. Des Weiteren wird begutachtet, ob die baulichen Maßnahmen nach den gültigen Bestimmungen und dem Stand der Technik ausgeführt wurden. Dies ist besonders wichtig, da nach der Abnahme die Beweislast für Mängel auf den Bauherrn übergeht. Ich stehe Ihnen bei der Bauabnahme gerne zur Seite und verifiziere die fehlerfreie Ausführung der baulichen Maßnahmen.

Darüber hinaus übernehme ich auch die Überprüfung innerhalb der Gewährleistungszeit: Vor Ablauf der Gewährleistung, die nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) 4 Jahre, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar 5 Jahre beträgt, sollte ein Gebäude nochmals auf mögliche Mängel begutachtet werden. Diese sind dann vom Bauträger bzw. Bauunternehmer zu verantworten und müssen von ihm nachgebessert sowie beseitigt werden.

Sachkundige Abnahme bei Mietobjekten

Wenn Mieter aus ihrer Wohnung ausziehen, sollte immer eine fachmännische Wohnungsabnahme durchgeführt werden. Anhand eines Abnahmeprotokolls wird der Zustand der Wohnung beim Auszug des Mieters protokolliert. Dadurch lässt sich später leichter beweisen, wer Schäden oder Mängel verursacht hat. Dies erspart Streitigkeiten und Ärger – sowohl für Vor-, Nach- und Vermieter!

Ich kümmere mich um die qualifizierte Bau- & Wohnungsabnahme – rufen Sie an!
Tel.: 07144 - 287 301 000